Laserschutz
Vor der Auswahl einer geeigneten Abschirmung sollte eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden, um die maximal auftretende Bestrahlung zu bestimmen (siehe auch Anhang B der DIN EN 12254).
Die folgenden Empfehlungen für die Verwendung von Abschirmungen für Laserarbeitsplätze setzen regelmäßige Beobachtungen der Abschirmungen voraus, deren zeitlicher Abstand sich aus der Gefährdungsanalyse ergibt.
Die Auswahl der Abschirmungen ist in Tabelle 1 angegeben, die Bedeutung der Symbole D, I, R und M zeigt Tabelle 2.
Gepulste Laser
Für gepulste Laser mit Wellenlängen größer oder gleich 400 nm sollte die Gesamtanzahl N der Impulse für 100 s bestimmt werden.
Danach ist die für den Einzelimpuls errechnete Energiedichte H des einzelnen Impulses mit N ¼ zu multiplizieren (H‘ = H * N ¼). Mit dem so berechneten Wert H‘ kann die erforderliche Schutzstufe aus Tabelle 1 entnommen werden.
Für gepulste Laser mit Wellenlängen kleiner als 400 nm sollte die Energiedichte des Einzelimpulses für die Auswahl der Abschirmung verwendet werden.
Ferner sollte für alle Impulsfolgen die mittlere Leistung berechnet und mit den Werten der zutreffenden Spalte von Tabelle 2, die mit D gekennzeichnet ist, verglichen werden. Ergibt sich dabei eine höhere Schutzstufe, so muss diese verwendet werden.
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